💥Meine Kolumne, Demokratischer Widerstand, Ausgabe 73💥

Hat die Polizei noch eine rote Linie?

Kürzlich wurde meine 79-jährige Mandantin Irmgard in Göppingen festgenommen, weil sie sich auf einem Spaziergang mit einer Kerze am Nikolaustag nicht ausweisen konnte, den die Polizei als Demonstration wertete. Während letzteres noch juristisch diskutiert werden kann, muss man die Frage stellen, ob man eine 79-jährige beim Spazieren wirklich mit mehreren Männern umstellen und anschließend zur Wache bringen muss. Hinzu kam, dass Irmgard mehrfach darauf hingewiesen hat, dass man sie nicht an ihren Handgelenken packen solle, da diese sehr schmerzempfindlich seien. Das Video ging um die Welt, wurde in diversen amerikanischen Kanälen geteilt und allein auf Twitter millionenfach geklickt. Ich habe diesbezüglich auch eine Presseanfrage aus Amerika erhalten. Das Vorgehen der deutschen Polizei wird also im Ausland genau beobachtet und bewertet.

In Sachsen hat ein Einsatzleiter der Polizei kürzlich einem - vermeintlich - ungeimpften Versammlungsteilnehmer mehrfach die Menschlichkeit abgesprochen und ihn als Mörder bezeichnet, weil er durch sein Verhalten Menschen töten würde. Diese Äußerungen sind mehr als nur bedenklich. Ein Polizist, der solches Gedankengut hat, sollte nicht die Berechtigung haben Schusswaffen zu tragen oder einen Polizeieinsatz zu leiten.

In Landau in der Pfalz wurde bei einem Montagspaziergang am 13. Dezember ein Rentner auf besonders brutale Art und Weise festgenommen. Der Herr wollte sich zunächst nicht ausweisen und wurde dann von mehreren Polizisten umstellt. Einer der Beamten stellte sich dabei hinter ihn, packte ihn plötzlich ohne Vorwarnung und ohne jeglichen Grund am Hals und brachte ihn zu Boden. Anschließend stürzten sich mehrere Polizisten auf ihn. Das Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz rechtfertigte die Maßnahme wie folgt: „Um den 71-Jährigen nach Ausweispapieren durchsuchen zu können, musste er zu Boden gebracht werden.“
Es gilt bei diesem Vorfall zu bedenken, dass die Teilnahme an einem Spaziergang in der Regel nicht strafbewehrt ist. Ordnungswidrigkeiten sind maximal nach den Coronaverordnungen denkbar, nicht nach dem Versammlungsrecht. Wir haben Strafanzeige gegen die beteiligten Polizisten gestellt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung.

Markus Haintz

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