🇩🇪 #2G - Verwaltungsgericht Berlin bestätigt 2G-Regel im Berliner Einzelhandel

Keine wirkliche Überraschung in Berlin. Die übliche Argumentation des Gerichts, die Regeln dienen einem legitimen Ziel, Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus. Das Infektionsgeschehen solle damit verlangsamt und zugleich die Belastung im Gesundheitswesen reduziert werden. Die Regelung seien geeignet dieses Ziel zu fördern. Mildere Mittel stünden nicht zur Verfügung. Auch das RKI empfehle keine Öffnung unter 3G.

Meine Meinung: Das Verwaltungsgericht folgt weiterhin blind den Empfehlungen einer staatlichen Behörde, dem RKI. Es thematisiert nicht, dass die tatsächlich nicht vorliegende Überlastung des Gesundheitssystems vom Staat selbst herbeigeführt wird, um den Ausnahmezustand weiter zu rechtfertigen. Die Untauglichkeit der "Impfung" wird ebenso wenig angesprochen. Stattdessen die alte Leier, der vermeintliche Gesundheitsschutz steht über allem, also über jedem anderen Freiheitsrecht. Unter dem Pseudoargument Sicherheit können damit weiterhin Freiheitsrechte ausgesetzt und abgeschafft werden.


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