‼️ Dem Rechtsbruch folgt ein weiterer...

♦️ Zuerst setzt Polizei widerrechtlich Pfefferspray gegen Kleinkind ein, nun sollen nach angeblichen "gewalttätigen Übergriffen während einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Schweinfurt" einigen Teilnehmern nach Polizeiangaben schon einen Tag später ein Gerichtsverfahren drohen.

♦️ Wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken mitteilte, sollten „plus minus vier“ festgenommene Demonstranten noch am Montag in einem beschleunigten Verfahren ihr Urteil vom Amtsgericht Schweinfurt bekommen.

♦️ "Schnellverfahren" sind allerdings rechtswidrig und verstoßen gegen den Grundsatz, daß jedem ein "rechtsförmiger", also den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts entsprechender Gang des Verfahrens zusteht.

♦️ Gleichzeitig wird die Mutter des Kleinkindes mit einer Anzeige, mit einer Mitteilung an das Jugendamt und mit Kritik verfolgt. Es wird gefragt, wie es sein könne, daß die Mutter ihr Kind mit zu einer Demonstration genommen habe? Dort müsse sie mit solchem Verhalten der Polizei rechnen.

♦️ Offenbar ist das so, offensichtlich muß jeder Spaziergangsteilnehmer (keine Demo!) inzwischen in Deutschland damit rechnen, daß die Polizei sich rechtswidrig und unverhältnismäßig, zudem grob unverantwortlich verhält.

👉 Mein Kommentar:
Nein! Teilnehmer an Spaziergängen müssen damit nicht rechnen! Und natürlich muß man sein Kind mitnehmen können! Was ist das für ein Land, in dem das nicht mehr möglich sein soll? Es handelt sich um friedliche Spaziergänge für den Erhalt von Freiheits- und Grundrechten. Daran ist nichts verwerfliches und daran müssen auch Kinder teilnehmen können, ohne mit unnötigen Gewalthandlungen der Polizei rechnen zu müssen. Verantwortlich für die polizeilichen Gewaltexzesse sind nur die Polizisten selbst, die jeweilige Polizeiführung und verantwortungslos handelnde Politiker!

👉 Zum Bericht in der WELT

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Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
Anwalt für Grundrechte & Demokratie

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