#M2912 Ich habe soeben die Münchner Polizei und das KVR darüber informiert, dass ich heute ab 17:30 Uhr als Pressevertreter aus #München berichten werde.

Art. 5 (1) S. 2 GG: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

Sofern ich bei meiner Arbeit behindert werden sollte, wovon ich nicht ausgehe, werden die entsprechenden Schreiben samt Faxbeleg in meinem Kanal online gestellt.
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