#S0101 - Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart gegen #Spaziergänge

„Untersagt werden alle nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen im nachfolgend näher bezeichneten Verbotsbescheid mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ oder ähnlichen Ver- sammlungen, unabhängig vom Wochentag, die sich gegen die Regelungen der Corona-Verordnung richten. Der beigefügte Plan des Bereiches „City-Ring“ ist Bestandteil der Verfügung.“

https://www.stuttgart.de/medien/ibs/av-verbot-der-spaziergaenge-ab-01-01-2022-mit-begruendung.pdf

Meine rechtliche Einschätzung:
1. Versammlungen zu verbieten, weil sie nicht bestätigt worden ist verfassungswidrig.
2. Ob eine Versammlung vorliegt definiert nicht die Stadt.
3. Spaziergänge die keine Versammlungen sind (Eine Person oder verschiedene Zwecke bei mehreren Personen), sind somit gegen alles zulässig, was sich nicht gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württembergs und deren Regelungen richten.

Am Ende würde es sich selbst bei einer Versammlung nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln, solange man eben nicht gegen die Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg spazieren geht.

Wenn einer für den Weltfrieden auf die Straße geht, der andere gegen die Impfpflicht für Pfleger, der nächste für das Klima, der übernächste für eine bessere Bezahlung von Krankenschwestern und der übernächste für bessere Arbeitsbedingungen bei der Polizei, dann fällt es mir sehr schwer, hier einen gemeinsamen Zweck zu sehen.
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