Ich habe eben unseren ersten Normenkontrollantrag 2022, inklusive Antrag auf einstweilige Anordnung gegen #3G an Hochschulen in Hessen eingereicht.

Im Antrag haben wir den VGH ausführlich unter Quellenangaben auf die fehlende medizinische Indikation für Tests sowie die die Risiken des Impfstoffs und dessen fehlende medizinische Indikation und mangelnde Wirksamkeit hingewiesen. Wir haben insbesondere hervorgehoben, dass der indirekte Testzwang hauptsächlich zur Impfung verleiten soll. Für eine Ungleichbehandlung von "Geimpften" und "Ungeimpften" besteht keine Grundlage, es wurde beantragt, die vor 2020 bestehenden Grundrechte zu gewähren und diese nicht als "Privilegien" an "Geimpfte" zu verteilen.
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