TEILEN: Recht, Strategie und Taktik

💥Darf eine Demonstration Geld kosten? Ich meine Nein!💥

Nachdem der Staat Versammlungen immer häufiger mit Auflagen wie das Anbringen von Absperrbändern, das Aufstellen von Gittern oder gar einer Testpflicht für die Teilnehmer belegt, stellt sich natürlich die Frage, wer die Kosten für diese m.E. ohnehin verfassungswidrigen Maßnahmen zu tragen hat.

Meiner Rechtsauffassung nach kommt hierfür nur der Staat in Betracht, da Versammlungen möglichst niedrigschwellig zu ermöglichen sind, um dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit Genüge zu tragen. Hierzu zählt auch die grundsätzliche Kostenfreiheit, da andernfalls die Bürger (Veranstalter) von der Wahrnehmung ihres Grundrechts abgehalten werden könnten.

Wenn der Staat also meint, Auflagen zum vermeintlichen Schutz vor angeblich bestehenden, aber dem Veranstalter in jedem Fall nicht zurechenbaren Gefahren festsetzen zu müssen, so erfüllt er - wenn überhaupt - eine hoheitliche Aufgabe und hat hierfür somit auch die Kosten zu ertragen. Aufgabe des Staates ist es, Versammlungen zu ermöglichen, nicht deren Durchführung zu behindern.

Zwar ist es nicht so, dass eine Versammlung für den Veranstalter überhaupt keine Kosten hervorrufen darf. So kann es beispielsweise im Einzelfall zulässig sein, dass der Veranstalter etwaige Straßenreinigungskosten zu tragen hat. Dies kann aber nur ganz ausnahmsweise gelten, sofern er konkret als verantwortlicher Handlungsstörer anzusehen ist, indem er zum Beispiel Flugblätter verteilt hat, die in der Folge wieder beseitigt werden müssen.

Doch so verhält es sich bei den vermeintlich Infektionsschutz bezweckenden Auflagen, wie einer Pflicht zum Aufstellen von Gittern oder das Anbringen von Absperrbändern, gerade nicht.

Unabhängig davon, dass solche Auflagen m.M.n. ohnehin schon im Ansatz verfassungswidrig sind, da sie nicht nur verfassungsrechtlich unzulässig auf reinen Gefahrenvermutungen beruhen, sondern vielmehr Erkenntnissen führender Aerosolforscher klar widersprechen, kann von einem Veranstalter niemals verlangt werden, die Kosten, die die Einhaltung solcher rechtswidrigen Auflagen mit sich bringen würde, aus eigener Tasche zu übernehmen, da sie in keinem Fall an die Verursachung einer ihm zuzurechnenden konkreten Gefahr anknüpfen.

Überdies würde bei Bestehen einer solchen Kostentragungspflicht mittelbar die den Staat treffende hoheitliche Aufgabe des Gesundheitsschutzes auf den Veranstalter als Privatperson abgewälzt werden, wodurch dieser gegebenenfalls von der Ausübung seines verfassungsmäßig verbürgten Versammlungsrechts gänzlich abgehalten wird. Dies kann und darf in einem Land, das sich „Rechtsstaat“ auf die Fahne schreibt, nicht der Fall sein.

Dies vorangestellt kann man m.E. somit auch verlangen, dass der Staat, sofern er eine Testpflicht für Versammlungen für erforderlich hält, am Versammlungsort eine Teststation einrichtet und finanziert. Denn Aufgabe des Staates ist es nicht, Versammlungen zu behindern, sondern diese zu ermöglichen.

Fazit: Teilt den Versammlungsbehörden daher künftig mit, dass diese sämtliche vermeintlich benötigten Materialien (Absperrbänder, Desinfektionsmittel, Masken etc.) auf eigene Kosten stellen müssen. Sollten die Behörden allen ernstes Tests verlangen, sowie in NRW, dann sollen sie auch die Teststation stellen, natürlich kostenlos.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

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