🇺🇸Facebook gibt vor Gericht zu, dass "Faktenchecks" reine Meinungsäußerungen sind
In juristischen Dokumenten erklärte Facebook, es könne nicht wegen Verleumdung verklagt werden, da seine "Faktenchecks" eher Meinungsäußerungen als Tatsachenbehauptungen seien und als solche durch den ersten Verfassungszusatz geschützt seien.