Massnahmenkritik von Ärzten darf von Ärztekammer nicht verboten werden!!!

Mediziner wehren sich vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen Ärztekammer.

Jetzt droht der Ärztekammer Strafanzeige und eine Schadenersatzklage.
Wien, Graz (OTS) - Der Disziplinarrat der Ärztekammer Wien hatte den Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin am Zentrum für Public Health der MedUni Wien, Univ. Prof. Andreas Sönnichsen, in einer nichtöffentlichen Verhandlung zu EUR 5.000.- verurteilt, weil dieser im Rahmen einer ICI-Pressekonferenz über die COVID-19-Pandemie sprach. Sönnichsen hatte gesagt, die Gefährlichkeit von Covid-19 werde überschätzt, die Todesraten wären auch auf Lebensumstände der Patientinnen zurückzuführen, auf die statistische Zählweise und auch auf die Funktionalität des Gesundheitswesens. Insbesondere sei die Erkrankung für Kinder in den allermeisten Fällen ungefährlich. Er sagte auch, der verordnete Mund-Nasen-Schutz bringe so, wie er von den meisten Menschen angewandt würde, mehr Schaden als Nutzen und die einzig sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor COVID-19 sei Händehygiene, Hust- und Niesetikette sowie Abstand von Erkrankten. Überdies seien die Impfstoffe hinsichtlich Langzeiteffektivität und –sicherheit nicht ausreichend geprüft worden.
Freiheit der Meinungsäußerung und Wissenschaft - auf faktischer Grundlage
Gegen seine Verurteilung hat Univ. Prof. Andreas Sönnichsen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingelegt, die erfolgreich war.

@wissenistmacht1

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211019_OTS0042/covid-aerztekammer-blitzt-mit-disziplinarverfahren-gegen-massnahmenkritische-aerzte-ab
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