Unter diesen Gesichtspunkten ist es geradezu abenteuerlich, dass Polizisten Strafanzeigen schreiben, weil jemand die Deutschland Fahne mit einer Banane abbildet (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90a Strafgesetzbuch). In den meisten "Bananenrepubliken" werden (gesunde) Abgeordnete nicht aus dem Parlament ausgeschlossen.