🇩🇪 Verwaltungsgericht Würzburg: Corona-Antikörper reichen für Genesenen-Nachweis nicht aus

Eine Ungleichbehandlung sei „gerechtfertigt, weil sie verhältnismäßig“ sei. Sie sei insbesondere angemessen, weil es sich bei dem „weitgehenden Ausschluss des Antragstellers vom öffentlichen Leben um temporäre Ge- und Verbote“ handele und er sich diesen „selbst durch eine Schutzimpfung entziehen“ könne. Eine Impfung sei aufgrund der bestehenden Impfempfehlung für Genesene im Alter des Antragstellers „auch nicht unzumutbar“.“

Kommentar: Keiner weiß, wer, wann "genesen" ist oder wie man das belegt, aber das Gericht spricht mal eine Empfehlungen aus sich impfen zu lassen. Sinngemäß kann man so ja seine Freiheit wiedererlangen.

Quelle: Berliner Zeitung

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