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Meint ihr das wirklich ernst? Realitätsverlust beim Polizeipräsidium Rheinland-Pfalz. #CovidRegime Auch Polizeigewalt ist strafbar. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/5099571 …
PS: Auch für die Polizei gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Mildestes Mittel). Man kann nicht jeden willkürlich mit Gewalt durchsuchen. Zunächst sind die Personalien von der Person abzufragen. Ein solcher Überfall wie hier ist in jedem Fall rechtswidrig. Aber auch bei anderen Demonstrationen gilt, die Polizei hat zunächst die Personalien abzufragen. Wer glaubhaft mitteilt, keine Ausweispapiere dabei zu haben, kann nicht pauschal wie ein Schwerkrimineller durchsucht werden.
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