Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Ich wurde vorhin bezüglich #M0501 München gefragt, wie man sich verhalten soll, wenn man als einfacher Passant nur Einkaufen war und trotzdem einen Bußgeldbescheid bekommt.

Sofern kein Anwalt genommen wird rate ich dazu, frist- und formgerecht Einspruch einzulegen und Akteneinsicht zu beantragen. Natürlich kann man bereits im Vorfeld vortragen, dass man Einkaufen war. Ideal ist natürlich, wenn man dies noch mit einem Kassenbon belegen kann. Es dürfte dann ein Leichtes sein, auch ohne Kassenbon, sämtliche Bußgeldbescheide vom Tisch zu bekommen.
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