Gericht kippt „Spaziergang“-Verbot im Kreis Starnberg

Die Polizeipräsenz, die übrigens auch in Gilching, Gauting und Herrsching groß war, löste Verwunderung aus. „Wie viel Angst haben unsere Politiker denn?“, rief ein Mann in Starnberg der Polizei entgegen. Die wollte später per Durchsage den Versammlungsleiter erfragen. Erwartunggemäß erfolglos. Demjenigen hätte eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit geblüht. Danach zogen die Spaziergänger in kleinen Grüppchen durch die Stadt, an der Schlossberghalle stimmten sie ein Lied an.“

https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/gericht-kippt-spaziergang-verbot-im-kreis-starnberg-91242345.html

Kommentar: Geht auf die Straße! Außerdem, einen Versammlungsleiter kann man zwar anzeigen, eine solche Anzeige ist aber aussichtslos. Nur ein Veranstalter, der die Demo nicht anmeldet, kann belangt werden. Nicht jemand, der sich als Leiter vor Ort zur Verfügung stellt.

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