Beschluss BayVGH v. 18.01.2022 .pdf
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Der Ausgang des erstinstanzlichen Eilverfahrens des zweiten Antragstellers beim Verwaltungsgericht München über die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung vom 13.01.2022 ist weiterhin völlig offen.

Der heutige Versuch der Landeshauptstadt München, unter Umgehung des Verwaltungsgerichts München sogleich eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Sache zu erlangen, ist aber bereits gescheitert:
Auf die Beschwerde der Landeshauptstadt München wurde heute nur eine bereits gestern zugunsten des Antragstellers ergangene Zwischenentscheidung („Hängebeschluss“) des Verwaltungsgerichts München vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben .....
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