Wer seine Rundfunkgebühren nicht bezahlt, der bekommt irgendwann Mahnungen und dann einen sog. Festsetzungsbescheid. Dagegen kann/soll er dann Widerspruch einlegen. Dann kommt irgendwann der Widerspruchsbescheid, und dann kann man Klagen raushauen wie die obige (man muss dann nur die Anträge jeweils anpassen, deren Formulierung natürlich davon abhängt, ob man sich gegen solche Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide wehrt oder ob man aktiv Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aus Gewissensgründen beantragt und die Behörde dann am Ende zu einer Befreiung verpflichten will....). In dem Thema bin ich voll drin, seit Jahren. Vollstreckungsgegenklagen (vor Zivilgerichten) bringen regelmäßig nichts, insbesondere dann nicht, wenn man die Bescheide der GEZ-Mafia einfach hat rechtskräftig werden lassen, siehe auch § 767 Abs. 2 ZPO:
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