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War heute beim Anwalt, auch zwecks Impfpflicht gefragt, dieser wie folgt: Beim Amtsarzt jetzt einen Termin zur Impfberatung einholen....Du bekommst diesen schriftlich....diesen dann mitführen und bei einer Kontrolle vorweisen...man kann dadurch nicht angezeigt…
Das ist doch mal wirklich interessant!

Ein Beratungsanspruch besteht nach § 1 Abs. 2 CoronaImpfV:

https://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv_2021-09/
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