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220204 von VGH BW, wegen Beschluss, 34-22_geschwärzt.pdf
Ich habe heute eine Anhörungsrüge sowie einen Befangenheitsantrag beim bzw. gegen den 10. Senat des VGH BW eingereicht.

Es ist nicht Sache des VGH zu mutmaßen, welche Motivation/Zielsetzung mein Mandant hat, ohne diesen zu fragen.
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