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220203_an_die_Stadt_Ulm_und_das_Polizeipräsidium_Ulm_geschwärzt.pdf
Ulm_geschwärzt.pdf
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Die Stadt Ulm wollte meine Fragen zur Allgemeinverfügung (Stichwort Waffengebrauch) zunächst nicht beantworten. In unserem Eilverfahren gegen die Maskenpflicht hat die Stadt jetzt aber angekündigt, die Ziffer 2 der Allgemeinverfügung (Androhung des unmittelbaren Zwangs) aufzuheben.

Ich führe das Verfahren für einen Bürger aus Ulm. Die regionale Presse habe ich eben informiert.

Ziffer 2 der angefochtenen Allgemeinverfügung (Anordnung des unmittelbaren Zwangs) wird die
Antragsgegerin aufheben.


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