Die Stadt Ulm wollte meine Fragen zur Allgemeinverfügung (Stichwort Waffengebrauch) zunächst nicht beantworten. In unserem Eilverfahren gegen die Maskenpflicht hat die Stadt jetzt aber angekündigt, die Ziffer 2 der Allgemeinverfügung (Androhung des unmittelbaren Zwangs) aufzuheben.
Ich führe das Verfahren für einen Bürger aus Ulm. Die regionale Presse habe ich eben informiert.
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Ziffer 2 der angefochtenen Allgemeinverfügung (Anordnung des unmittelbaren Zwangs) wird die
Antragsgegerin aufheben. Twitterlink zum retweeten und kommentieren: haintz_markus