Forwarded from Friedemann Däblitz
Oh Oh OVG: Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus können nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet werden
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Verfahren Eilrechtsschutz gegen eine Änderung der bundesrechtlichen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung von Mitte Januar gewährt und damit im Ergebnis den Genesenenstatus der Antragsteller wieder auf sechs Monate verlängert.

Auf Beschwerden der Bundesrepublik Deutschland hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg heute in vier Fällen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts geändert und die Eilanträge abgelehnt.


https://twitter.com/jeha2019/status/1498727832469618690?s=21
https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1181503.php
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