Oh Oh OVG: Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus können nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet werden „Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Verfahren Eilrechtsschutz gegen eine Änderung der bundesrechtlichen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung von Mitte Januar gewährt und damit im Ergebnis den Genesenenstatus der Antragsteller wieder auf sechs Monate verlängert. Auf Beschwerden der Bundesrepublik Deutschland hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg heute in vier Fällen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts geändertund die Eilanträge abgelehnt.“