Hier die Verfahrenseinstellung zur Überwältigung eines RBB Journalisten
Die Staatsanwaltschaft argumentiert mit Nichtbeachtung der Maskenpflicht. Der Journalist war nicht Teil der Versammlung, für ihn galt keine Maskenpflicht! Ich werde hier weiter nachhaken.
Ich bezweifle aber, dass irgendein Polizist in Deutschland für irgendwas, was er auf einer Demo macht, jemals belangt wird. Mit der Maskenpflicht kann man offenbar alles rechtfertigen, auch wenn diese nicht gilt.