Forwarded from Der Rote Phönix
Mitte Februar standen zwei Gesichter der Luxemburger Freiheitsbewegung vor Gericht. Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag hatten gegen die Corona-Gesetzgebung verstoßen. Fünf Delikte aufgrund fehlender Maske, Abstand und anderen „hygienischen Maßnahmen“ wurden ihnen vorgeworfen. Im Raum standen Geldstrafen. Die beiden Organisatoren der Luxemburger Demos bestreiten ihr Verstöße auch nicht.

Luxemburg schaltet Verfassungsgericht ein

Doch sie beantragten, dass der Fall zum Verfassungsgerichtshof müsse. Warum? Sie verweigern die Maske auf den Demos, da sich die Demos eben unter anderem auch gegen die Maske richtet. Ebenso betrifft das Distanzvorschriften, nächtliche Ausgangssperren und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum. All diese Covid-Gesetze wurden nicht eingehalten, die Aktivisten bezweifeln aber ihre Rechtmäßigkeit.

Jean-Mary Jacoby, ein Kommunist, der vor längerer Zeit auch Mitglied bei der KPÖ war, bezieht sich im Gespräch mit TKP auf die allgemeinen Menschenrechte: „Laut Artikel 19 der Menschenrechtscharta hat jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wenn wir gegen die Maskenpflicht demonstrieren, uns aber vorgeschrieben wird, diese zu tragen, dann wird Artikel 19 untergraben.“

Der Richter gab ihnen diese Woche recht!

https://tkp.at/2022/03/03/aerger-fuer-politiker-juristischer-erfolg-in-luxemburg-gegen-maskenzwang-und-covid-gesetze/

@derrotephoenix
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