Abmahnung, Kündigung, Betretungsverbot. Wer seine gesetzlich geforderte Nachweispflicht über den Genesenenstatus in Gesundheitsberufen nicht vorlegt, muss nicht zwingend mit Konsequenzen rechnen. Die Rechtsanwälte Dr. Alexander Christ und Beate Bahner raten Arbeitnehmern wie Arbeitgebern, Ruhe zu bewahren. Epoch Times
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