🔶‼️Klagepaten TV BEZEICHUNG "CORONA LEUGNER" JETZT ABMAHNBAR!
👉 Klagepaten-Vorstand Jens Biermann in Gespräch mit Rechtsanwalt Ivan Künnemann

👉 Thema: In 2ter Instanz wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt abschließend der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. Wer ab jetzt eine falsche Tatsachenbehauptung unter Verwendung des Begriffs „Corona-Leugner“ tätigt und damit die Persönlichkeitsrechte eines anderen verletzt, kann zu empfindlichen Strafen verurteilt werden.
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