Impfverweigerer sind Straftäter: Gesetz könnte mit hartem Zwang vorgehen

Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags skizziert die möglichen Strafen für Impfverweigerer.
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Die Auswahl des Zwangsmittels liegt im Ermessen der Behörde, wobei diese den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren habe. Das Gutachten zitiert den Verfassungsjuristen Degenhart, der meint, „es wäre mit der Würde des Einzelnen unvereinbar, wenn man Impf-Unwillige wie Autofahrer zur Blutabnahme mit unmittelbarem Zwang zur Impfung bringen würde“. Allerdings liegt die Entscheidung darüber „im Ermessen der Behörde“.
Berliner Zeitung

Mein Kommentar: Straftäter sind die, die so einem Gesetz zustimmen und die es durchsetzen. Sollte irgendjemand versuchen einen Menschen zwangsweise zu impfen, was ich für eine reine Drohkulisse halte, stellt das für mich eindeutig eine Notwehrsituation dar, in der man sich mit jedem zur Verfügung stehenden erforderlichen Mittel wehren darf.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. (§ 32 II StGB)

Wenn es soweit allerdings kommen sollte, wäre Deutschland wieder eine totalitäre Diktatur.
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