Strategie und Taktik
Papierkrieg gegen den Beitragsservice
Ihr könnt eine postalische Datenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO beim Beitragsservice anfordern. Jedermann hat das Recht, eine solche Auskunft zu fordern. Wenn man sich zudem noch mit dem Beitragsservice (Z. B. über Rückstände) streitet, kann man noch eine Akteneinsicht dazu verlangen. Die letzte die wir für einen Mandanten angefordert haben, hatte ca. 200 Seiten.
Da wird das Papier für andere staatliche Projekte, wie die geplante Impfpflicht, schnell knapp.
Nutzt eure Rechte und die Bürokratie bricht, völlig legal, zusammen.
Liken, kommentieren und retweeten auf Twitter: haintz_markus