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220329_von_GSTA_Celle,_wegen_Beschwerde_verworfen,_9_22_cr_geschwärzt.pdf
🇩🇪 Polizisten müssen beschützt werden, Anwälte dürfen bedroht werden.

Nun könnte man sagen, gefährdete Personen müssen geschützt werden, die Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft Celle ist also in Ordnung. Schauen wir doch mal wie argumentiert wird, wenn ich die gefährdete Person bin.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat sich in einem Beschwerdeverfahren zu dem nachfolgenden Satz, in Bezug auf mich, hinreißen lassen:
"Von der Kanzleipflicht ist der Beschwerdegegner auch nicht wegen der von ihm erwähnten Morddrohungen befreit. Sein persönlicher Schutz muss ggf. mit der Hilfe der Polizei sichergestellt werden."

Nun, ich mag gefährdet sein, was aktenkundig und mir ziemlich egal ist. Aber die Doppelmoral in diesem „besten Deutschland, dass wir je hatten“ stinkt zum Himmel.
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