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Auch in diesem „Kompromissvorschlag“ geht es immer noch um ein Impfpflicht ab 60 und eine "Option" ab 18 durch Beschluss des Bundestages.

Unabhängig davon dürfte das Hauptziel der Agenda bekannt sein, eine digitale Identität für alle. Die "Gesundheit" wird nur als Aufhänger genommen, wer möchte schon gegen Gesundheitsüberwachung sein.

§ 20a
Immunitäts- und Beratungsnachweis gegen COVID-19 für Erwachsene; Verordnungsermächtigung
(1) Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ab dem 15. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder Absatz 2 zu verfügen; Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfüllen diese Pflicht auch, indem sie über einen Nachweis über eine individuelle ärztliche Beratung zu Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen.

§ 20b
Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für erwachsene Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Der Deutsche Bundestag kann durch im Bundesgesetzblatt bekanntzumachenden Beschluss auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse insbesondere über die vorhandenen Impfquoten und Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2 nach Bericht der Bundesregierung nach § 20f Absatz 3 ab dem 1. September 2022 festlegen, dass auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, über einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 und 2 verfügen müssen.

Voraussetzung ist, dass man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den letzten sechs Monaten in Deutschland haben musste oder einen neuen Aufenthalt begründet, mit dem Plan, mehr als sechs Monate im Land zu sein.

Das schreit nach einem Wohnsitz im Ausland 🤷🏻‍♂️. Wer braucht schon einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland?
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