Die Hinweise verdichten sich, dass die Wahlen vom 26. September in Berlin tatsächlich wiederholt werden müssen.

Neben dem Verfassungsgerichtshof von Berlin beschäftigt sich auch der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages mit den Pannen, die zu ungenauen und falschen Wahlergebnissen geführt haben.
In diesem Gremium geht man davon aus, dass in sechs von 12 Bundestagswahlkreisen so gravierende Fehler gemacht wurden, dass das Ergebnis nicht anerkannt werden kann.

https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/koennte-frau-giffey-die-wahlwiederholung-in-berlin-gewinnen

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