Beschluss des @BVerfG enthält eine Ausstiegsklausel aus der Impfpflicht im Gesundheitswesen
Laut @ rki_de wird die Bedingung für diese Ausstiegsklausel seit 5.5.2022 explizit erfüllt.
Die Urteilsbegründung bezieht sich auf RKI-Sachstand 21.4.22
Thread mit Quellen (1/9)

Das BVerfG-Urteil enthält sinnvollerweise eine Ausstiegsklausel in Randnummer Rn 167:
"Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen."
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Die Annahme des BVerfG:
Infektionsgefährdung für Ungeimpfte ist deutlich höher als für Geimpfte. Dies erklärt das BVerfG in Rn 185 aufgrund Daten vom @PEI_Germany und @rki_de:
"Zusammenfassend schätzt das Robert Koch-Institut die Infektionsgefährdung für die Gruppe
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der Ungeimpften letztlich nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Genesenen und Geimpften mit Grundimmunisierung als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auffrischimpfung als moderat ein (vgl. RKI, Wöchentlicher Lagebericht vom 21. April 2022, S. 4)."
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Diese Daten haben sich laut RKI inzwischen verändert: Die Infektionsgefahr ist seit mehreren Wochen für alle Gruppen gleich (für Geboosterte sogar noch geringfügig höher)
Siehe: https://rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Inzidenz_Impfstatus.html ,18-59 Jahre
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Die Differenzierung nach Impfstatus entfällt deshalb laut RKI seit 5.5.2022.
"Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein."
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Dieser Satz ersetzt beim RKI seit 5.5. den vom @BVerfG im Urteil zitierten obigen Satz
Quelle: RKI Wöchentlicher Lagebericht vom 5.5.2022, Seite 4
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Die sehr lange Urteilsbegründung der BVerfG wurde mehrere Wochen geschrieben und ist inzwischen veraltet. Sie beruft sich auf Daten und Einschätzung des RKI, die inzwischen vom RKI widerrufen wurden.
Ohne Fremdschutz ist laut BVerfG keine Impfpflicht möglich.
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Covid ist eine dynamische Situation, im Moment ist eine Impfpflicht nicht durch das BVerfG Urteil gedeckt.
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https://twitter.com/olafgarber/status/1527298790721323009?s=20&t=Xe01VYoVOBeEUdFcfcRNYw
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