Hier der Ablauf zur Meldung von Impfnebenwirkungen von einem unserer Mandanten. Scheint den meisten Ärzten zu kompliziert zu sein, zu Lasten der Opfer.

Sehr geehrter Herr RA ******,

anbei finden Sie unser Material (grundsätzlich müssen wohl 2 Meldungen gemacht werden, 1x Gesundheitsamt namentlich, 1x Arneimittelkommission)

• Artikel Meldepflicht Ärzteblatt 2021 (Ärzteblatt)
• Leitfaden "Nebenwirkungen melden" der Arzneimittelkommission (Arzneimittelkommission)
• pdf-Vordruck UAW-Meldung (Impfkomplikation (IfSG)-Berichtsbogen, ganz unten)


Unser Ablauf:

1. MFA füllt das Vordruck-PDF mit Acrobat-Reader aus, Kontrolle der wichtigsten Daten durch weitere MFA, abspeichern in Netzwerk-Ordner, sodass der Arzt Zugriff hat, MFA teilt Arzt Fertigstellung mit
2. Arzt öffnet Dokument in Acrobat-Reader, sieht durch, korrigiert bei Bedarf, speichern, anschl. Freigabe an die MFA
3. MFA druckt aus: einmal mit vollen Patientendaten und zweites Mal nur mit den Initialen
4. Arzt unterschreibt beide Versionen
5. MFA scannt die Version mit vollen Patientendaten in die Patientenkartei zur Doku
6. Die Version mit vollem Patientennamen geht ans zuständige Gesundheitsamt
7. Die Version mit den Initialen geht an die Arzneimittelkommision (Bundesärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern, - Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) -Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystraße),10623 Berlin https://www.akdae.de/Kontakt/index.html)

Wir versenden primär mit Post, gerne mehrere Meldungen in 1 Umschlag per Einwurf-Einschreiben; erscheint uns am sichersten (E-Mail ja eigentlich nur verschlüsselt, Fax Cave Zahlendreher....)

Wenn man das ein paar mal gemacht hat, geht das echt zügig, der Arzt hat kaum Arbeit.

Ganz vielen Dank für Ihren Einsatz in der aktuellen Lage, nur gemeinsam können wir es schaffen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. *****
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