HAINTZ.media
Ich habe da mal eine Frage an die Rechtsanwälte Markus Haintz und Gordon Pankalla ob der Richtigkeit der Aussage von Gregor Gysi, daß eine Urkundenfälschung rein formaljuristisch den Beitritt der DDR zur BRD ungültig machen würde und ob somit alles was ab…
Antwort an Ralph Niemeyer:

Formal gesehen haben wir auch im Jahr 2020 Grund- und Menschenrechte gehabt. Hat nur niemanden interessiert, keine Politik, keine Medien, keine Gerichte. Unser Wahlrecht ist seit Jahren rechtswidrig, trotzdem wird gewählt und beschlossen.

Glaubt „ihr“ wirklich, dass welcher formale Fehler auch immer, von vor 32 Jahren, sämtliche Handlungen der letzten 32 Jahre ungültig macht?

Die Macht des Faktischen und das konkludente Handeln der letzten 32 Jahre sind die Realität. Wenn man schon im eigenen Rechtssystem nicht mehr argumentieren kann, dann wird es erst recht nicht im Rechtssystem zwischen 1871 und 1990 funktionieren.

Kollege Gysi ist immer noch im Bundestag, wenn er diesen nicht anerkennt, kann er sein Mandat niederlegen.

Im übrigen schließe ich mich der Rechtsauffassung meines ehemaligen Nürnberger Rechtsprofessors Karl-Albrecht Schachtschneider zur faktischen Souveränität Deutschlands an.
Auch eine neue Verfassung sieht Schachtschneider – zu Recht – äußerst kritisch. Schachtschneider ist meines Erachtens der beste und fähigste lebende deutsche Jurist.
https://youtu.be/kXd_usrqUVo

Formale Fehler können im deutschen Rechtssystem geheilt werden, faktisch ist das hier erfolgt und damit sind die Aussagen von Herrn Gysi für die Geschichtsbücher.

PS: beim Zusammenschluss von Baden und Württemberg, 1952, gab es eine vergleichbare Situation schon mal. Die Mehrheit der Badener hat den Zusammenschluss zunächst abgelehnt, dieser wurde nur möglich durch einen politischen Trick mit vier Abstimmungsgebieten. Jahre später, 1970, wurde der Fehler „eingestanden“ und es wurde erneut abgestimmt. 81,9 % der Badener stimmten dafür, im Land Baden-Württemberg zu bleiben. Seither haben wir auch „offiziell“ das Land Baden-Württemberg.
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