Deutschland hat einen Knall

Die Energiesparmaßnahmen im Überblick

Energiesparverordnung: Das gilt für öffentliche Gebäude:

Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.

Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen.

Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.

Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 16 Uhr ausgeschaltet werden.

Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist.

Berliner Zeitung

Kommentar: jetzt habe ich das mit Dunkeldeutschland endlich verstanden. In Südeuropa wird es im Winter ziemlich voll werden.
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