Der Fall Janich und die Doppelmoral der deutschen Justiz

In meiner letzten Kolumne habe ich angedeutet, dass ich die Ermittlungen gegen Oliver Janich juristisch nachvollziehen kann, was nicht bedeutet, dass ich die Aussagen in seinem Telegram-Kanal auch für strafbar halte. Heute widme ich mich der Frage, inwieweit die deutsche Justiz noch dem Gleichheitsgrundsatz folgt. Wenn potentielle Straftaten verfolgt werden, dann muss dies unabhängig von einer politischen Agenda erfolgen, obgleich die Staatsanwaltschaften selbst nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden sind.

Um die Probe aufs Exempel zu machen, habe ich den Bild Journalisten Jörges bei der Staatsanwaltschaft München angezeigt, weil dieser offenkundig dazu aufgerufen hat, jemand aus dem Moskauer Machtsystem müsse eine Pistole nehmen, um der Sache (Dem Ukrainekrieg und dem russischen Präsidenten Putin.) ein Ende zu bereiten. Ein klarer Tötungsaufruf und eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten.

Mir liegt inzwischen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin zur Sache Jörges vor. Dort wird argumentiert, dass § 111 StGB nicht verwirklicht sei, da die Tat nicht im Inland begangen werden sollte. Soweit so gut und juristisch korrekt. Aber warum wird dann gegen Oliver Janich ermittelt, in dessen Kanal wohl – von wem auch immer – gepostet wurde, „Hängt Joe Biden“? Der US-Präsident besuchte Deutschland zwar schon, aber es ist doch ziemlich offenkundig, dass niemand ernsthaft glauben kann, man könnte mal so eben einen US-Präsidenten in Deutschland „hängen“. Die Tatverwirklichung ist schlicht unmöglich, ein örtlicher Bezug zu Deutschland besteht bei Janichs Aussagen nicht. Die Aussagen in seinem Kanal beziehen sich aus dem Kontext heraus auf Tribunale in den USA, und dort gibt es nun mal die Todesstrafe. Die Forderung nach Tribunalen, an deren Ende auch die Todesstrafe stehen kann, mag zwar nicht besonders schlau sein, dürfte aber in den USA unter die Meinungsfreiheit fallen.

Ich bin eine absoluter Gegner der Todesstrafe, um dies ausdrücklich klar zu machen. Ich halte von derartigen Aussagen auch überhaupt nichts. Meine juristische Bewertung ist aber ebenso klar, eine Strafbarkeit in Deutschland liegt nicht vor, trotzdem sitzt Janich in U-Haft auf den Philippinen.

Markus Haintz

Kolumne "Rechtsstaat", Demokratischer Widerstand, Ausgabe 103.
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