Der mutmaßliche Täter im Strafverfahren wegen „singen von Weihnachtsliedern“ vor einem Altenheim wurde zwischenzeitlich freigesprochen
Juristisch interessant ist hierbei, dass das Gericht, siehe Markierung, singen ohne politischen Hintergrund als legitim ansieht. Die Versammlungsfreiheit wiegt meines Erachtens höher, als die allgemeine Handlungsfreiheit zu singen.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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