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Mir wurde gerade ein Strafbefehl vorgelegt, in dem dem "Täter" vorgeworfen wird, unerlaubt vor einen Altersheim mit ca. 20 Personen Weihnachtslieder gesungen zu haben, => Versammlungsverstoß. Was für ein krankes Land...
Der mutmaßliche Täter im Strafverfahren wegen „singen von Weihnachtsliedern“ vor einem Altenheim wurde zwischenzeitlich freigesprochen

Juristisch interessant ist hierbei, dass das Gericht, siehe Markierung, singen ohne politischen Hintergrund als legitim ansieht. Die Versammlungsfreiheit wiegt meines Erachtens höher, als die allgemeine Handlungsfreiheit zu singen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Twitter: Markus Haintz
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