Der Europäische Gerichtshof stellt unmissverständlich fest: Die allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar.

Sie ist auch nicht mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats vereinbar. Wir sollten hinzufügen: Sie verstößt nicht nur gegen das Rechtsstaatsgebot der Unschuldsvermutung, sondern schafft, indem sie unterschieds- und ausnahmslos jeden Bürger unter Generalverdacht stellt, ein Klima des Misstrauens. Noch etwas emphatischer: Sie vergiftet und zerstört die sittlichen Grundlagen unsere Zusammenlebens. Berliner Zeitung

Kommentar: Deutschland steht einfach auf Überwachung. Die Vergangenheit wurde nie aufgearbeitet.
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