Antisemitismus-Beauftragtem werden Aussagen über „Achse des Guten“ verboten. Welt

Für legitim hält das Verwaltungsgericht Stuttgart Blumes Tweets aber keineswegs. Mit einem Beschluss von Donnerstag, der WELT vorliegt, untersagt das Gericht ihm den Äußerungsteil „Die Finanzierung von Verschwörungsmythen durch die Wirtschaft muss dringend ein Ende haben.“ Diese Aussage ziele darauf ab, potenzielle Werbekunden zu verschrecken. Damit „ermöglicht und fördert“ Blume nach Ansicht des Gerichts „unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amts konkrete Schritte gegen die Antragstellerin.“ Eine solche unmittelbare Einmischung in das von der Berufs- und Pressefreiheit sowie dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht geschützte Werbegeschäft eines Mediums sei vom Auftrag und den Befugnissen des Antisemitismusbeauftragten nicht gedeckt. Auch die Aussage „Viele Autoren vertreten rassistische & demokratiefeindliche Positionen“ hält das Gericht für rechtswidrig.
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