Zum Thema (vermeintlich veraltetes) Wahlrecht in Deutschland:

https://teleg.eu/s/happinessismyway/1130

(Aus meiner Kanzlei)
Die Sache mit den Überhangmandaten hat man so gelöst, dass man Ausgleichsmandate geschaffen hat. Dadurch konnte man das Problem der verhältnismäßig falschen Verteilung abarbeiten, aber insgesamt gab es einen rechnerisch maßgeblichen Mandatszuwachs ab 2013.

2021 wurde das WahlR nochmal geändert und dagegen hatten Abgeordnete von 3 Oppositionsfraktionen einen Antrag beim BVerfG gestellt. Die Wahlgrundsätze sollten nach dem Antrag bei der bevorstehenden Bundestagswahl nicht angewendet werden. Dieser Antrag wurde abgelehnt mittels Beschluss.

Mit den Änderungen des Wahlrechts wollte man verhindern, dass der Bundestag sich immer weiter aufbläht (zahlenmäßig).
Das Änderungsgesetz sieht u.a. vor, dass drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden. Deshalb wurde bei dem Normenkontrollantrag der Opposition eine Verletzung der rechtsstaatlichen Grundsätze der Bestimmtheit und Normenklarheit sowie eine Verletzung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien gerügt.

Die Rüge finde ich nachvollziehbar, da die Überhangmandate (ohne Ausgleich) ja zu dem verfassungsrechtlichen Problem geführt haben.
Allerdings wird bei der Bundestagswahl so hochkomplex gerechnet, dass es nicht einfach zu sagen ist, ob bei drei Mandaten die verhältnismäßig ungerechte Verteilung entstehen kann.
Best Bluetooth Speaker Sound Quality