Bahn weiß um den Umstand, dass Tragedauer von FFP2-Masken begrenzt ist

Was für ein Irrsinn! Fahrgäste des Personenfernverkehrs müssen über unbestimmte Zeit während der Reise mit der DB eine FFP2-Maske tragen.
Mitarbeiter an Bord der Züge müssen dies jedoch mit dem völlig berechtigten Hinweis auf die arbeitsschutzrechtlich begrenzte Tragezeitdauer der FFP2-Masken nicht und dürfen auf eine medizinische Maske zurückgreifen.

Was unterscheidet den Organismus eines Bahnmitarbeiters von dem eines Reisenden, der bei längerer Reise gezwungen, wird weit über die vorgeschriebenen Tragezeiten, eine FFP2-Maske zu tragen? Gilt diesem gegenüber keine Gesundheitsfürsorge zu beachten?
Die völlig chaotischen und wissenschaftlich unhaltbaren Regelungen der Maskenpflichten zeigen, dass es nicht um Gesundheit geht, nie ging. Sie zeigen lediglich wie egal die Gesundheit und das Wohlergehen des Einzelnen ist.
Mit der Formulierung "Wir setzen nur Vorgaben um." macht sich die Bahn weiterhin zur Erfüllungsgehilfin unsinniger und den Menschen schädigender Maßnahmen.

TEILEN WIR IHNEN DIES MIT! Schreiben wir der Bahn, was wir davon halten! (Bitte immer in Kopie an das BMG senden.)

Die Maskenpflicht  beim Reisen gehört so wie im Flugverkehr aufgehoben! Sie sollte grundsätzlich der Vergangenheit angehören!

Anlage: Ausschnitt einer Emailantwort der DB
Auch bei der DB direkt nachzulesen.

04.10.2022
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