Stellungnahme zu Pressemeldungen
Wurde COVID-19 in
🇩🇪 aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen? Nein!

(Anmerkung zum Artikel von:
TKP.at)

COVID wurde nur aus § 34 des InfektionsschutzG gestrichen. Die Norm bezieht sich auf Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Heime,...).
Diese dürfen nicht besucht werden, wenn eine Person eine bestimmte Krankheit hat oder dieser verdächtigt ist (Z.B Kontaktperson), und nur aus dem Katalog wird COVID-19 rausgenommen. Bislang konnte nur mit negativem Test die Einrichtung besucht werden, auch das wurde gestrichen.

Das betraf zuvor insbesondere Lehrkräfte, Erzieher, Schüler oder auch Kita-Kinder. Diese Personengruppen dürfen nun ohne negativen Test wieder dies entsprechenden Einrichtungen betreten.
Das dürfen ohnehin alle Erwachsenen nach 5 Tagen Isolation im Falle einer Infektion, sodass mit der Gesetzesänderung dieses Ungleichgewicht beseitigt wurde.
Damit kam Lauterbach seiner Ankündigung im September nach. Zuvor wurde die Gesetzeslage kritisiert, weil sie zu Lasten der Lehrkräfte und Kinder ging.

COVID wurde jedenfalls nicht vollständig aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen.

Markus Haintz
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