Die Münchener Versammlungsbehörde hat sich von der medialen Propaganda der SZ nicht beeinflussen lassen. Im Bescheid steht kein Wort zu einer besonderen Gefahrenlage auf Grund das historischen Datums oder des Versammlungsortes.
Die Gefahrenprognose der Münchener Polizei, die natürlich vorab eingeholt wurde, ist offenkundig und erfreulicherweise negativ ausgefallen.
Auf die Auflage 4.3, Verbot antisemitischer Symbole sowie von schwarz-weiß-roten Reichsflaggen weise ich gesondert hin. Sollte jemand hiergegen verstoßen, werde ich die betreffende Person von der Versammlung ausschließen.