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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️ Heute: OLG Düsseldorf In einem rechtshistorischem Urteil schob das Oberlandesgericht Düsseldorf der missbräuchlichen Anwendung des § 201 StGB durch Polizeibeamte auf oder am Rande von Versammlungen einen klaren Riegel vor.…
#Muc911 #FreeBallweg #FreeJanich / Demo in München

1. Um keinerlei Missverständnisse aufkommen zu lassen, § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) ist geltendes Recht.
In einschlägigen Kanälen wurde dazu aufgerufen, die Freilassung von politischen Gefangenen die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, auf unserer Demo zu fordern. Ich weise in aller Deutlichkeit darauf hin, dass wir das nicht zulassen werden!

Eine derartige Forderung wäre eine klare Provokation gegenüber den heutigen Gedenkfeiern für die Novemberpogrome / Reichskristallnacht (9. November 1938).
Wir gehen zudem davon aus, dass derartige Aufrufe meist von V-Leuten des Verfassungsschutzes erfolgen oder orchestriert werden.

2. Da heute von echten Verfassungsfeinden und staatlichen Provokateuren / V-Leuten versucht werden könnte, unsere friedliche Demonstration zu stören, weise ich nochmals auf den obigen Beitrag meines Kollegen Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier hin.

Dirk hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein Urteil erwirkt, welches der missbräuchlichen Anwendung des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) durch die Polizei einen Riegel vorschiebt.

Polizeiliche Maßnahmen dürften also aufgezeichnet werden. Sollte sich die Polizei auf eine vermeintliche Vertraulichkeit berufen, beruft euch auf dieses Urteil und teilt mit, dass ihr mit den Beamten nicht vertraulich oder privat sprechen möchtet, sondern ausschließlich dienstlich.

Ich werde die Polizei vorab auf dieses Urteil hinweisen und gehe nicht davon aus, dass es Probleme geben wird.

3. Seid bitte im Verlauf der Demo wachsam und teilt den Ordnern oder der Polizei mit, wenn ihr verdächtige Sachverhalte wahrnehmen solltet.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
Veranstalter und Versammlungsleiter
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