BVerwG - Entscheidung.pdf
1.9 MB
Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 war unverhältnismäßig

Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht

Kommentar: Natürlich greift auch dieses Urteil in keiner Weise die Fehlannahmen der sog. Pandemie an. Dass Kontaktbeschränkungen wirksam sind wird faktisch unterstellt. Das (sinngemäße) Verbot, alleine ein Buch auf einer Parkbank lesen war nur nicht verhältnismäßig, um dieses Ziel zu erreichen.

Von der deutschen Justiz ist keine Corona Aufarbeitung zu erwarten!

Twitterlink mit Antwort an Markus Söder.
TikTok Video Downloader: Download TikTok Videos without Watermark