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Es war diese Ausgangsbeschränkung in Bayern, die mich zum Aktivisten werden ließ, Danke Herr Söder.

Im April 2020 wollte die Neu-Ulmer Polizei einen Rentner, der alleine an der Donau saß, des Platzes verwiesen. Daraufhin bin ich eingeschritten und habe die Polizei zur Ordnung gerufen, mit Erfolg. 2,5 Jahre später wurde wenigstens dieser totalitäre Irrsinn für rechtswidrig erklärt.

Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 war unverhältnismäßig

Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht
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