Forwarded from RA StB Chris Moser
Auf dem Boden der Tatsachen

Wer heute in ein Flugzeug steigt, der muss mit dem Schlimmsten rechnen! Das Flugzeug ist nicht mehr das sicherste Verkehrsmittel.

Bisher wurde die besondere Sicherheit des Flugverkehrs durch entsprechende internationale Abkommen gewährleistet, die auch in nationales Recht umgesetzt wurden.

Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient, muss demnach eine Erlaubnis haben (vergl. § 4 Abs. 1 LuftVG). Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass der Luftfahrer seine Tauglichkeit nachgewiesen hat (vergl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 LuftVG). Untauglich ist insbesondere derjenige, dem experimentelle Substanzen zugeführt wurden.

Eine solche experimentelle Substanz sind insbesondere die sogenannten Corona-Schutzimpfungen, für die lediglich eine bedingte Zulassung vorliegt und deren Wirkungen gänzlich unerforscht sind.

Dennoch wurden die Piloten der Luftlinien zur Impfung zwar nicht verpflichtet, aber angehalten.

Beim Flug werden die schädlichen Wirkungen der Impfung noch verstärkt. Es steigt das Risiko plötzlicher Anfälle oder Todeseintritte.

Die nachfolgenden Videos zeigen zum einen eine Aufstellung bisher bereits eingetretener Zwischenfälle und zum anderen die Empfehlung, dass Geimpfte nicht mehr fliegen sollen. Was für Passagiere gilt, muss nach den genannten Regeln erst Recht für Piloten gelten.

Jeder Fluggast mag sich selbst seine Gedanken darüber machen, ob er das Risiko eingehen will. Aufs Ganze gesehen zeigt diese Problematik, wie fatal es ist, an einem ganzen Volk einen medizinischen Versuch durchzuführen.

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