Wer ab heute private Online-Verkäufe tätigt, ist angeschmiert
Was bedeutet das und worum geht es konkret? Amazon, Ebay und andere Plattformen für Online-Verkäufe müssen seit heute, 1. Januar 2023, sämtliche Transaktionen ihrer Nutzer an die zuständigen Finanzämter melden, um die Betroffenen zur Zahlung von Einkommens- und/oder Umsatzsteuer aufzufordern. Die EU-Richtlinie wurde bereits vor knapp zwei Jahren, am 22. März 2021, verabschiedet; die Mitgliedstaaten erhielten bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, sie in nationales Recht umzuwandeln. Der Bundestag erteilte seine Zustimmung hierfür im November.
Verschont bleiben nur Nutzer, die pro Jahr weniger als 30 Verkäufe durchführen und dabei weniger als insgesamt 2.000 Euro einnehmen. Jeder jedoch, der auch nur gelegentlich Dinge über Ebay oder Amazon verkauft, muss also fortan nicht nur damit rechnen, Steuern darauf zahlen zu müssen – sondern auch, das seine Daten in ganz Europa verbreitet werden.
Ansage.org

Kommentar: Der Schuss könnte für das Finanzamt auch nach hinten losgehen!

Wer als privater Online-Verkäufer Gegenstände weiterverkauft, kann seine Einstandskosten in Abzug bringen. Je nachdem, wie hoch diese Kosten waren, könnte sich dadurch eine beträchtliche Steuereinsparung ergeben...

Zumindest eines ist sicher: Es wurde wieder ein Bürokratiemonster geschaffen, um eine Maus zu erledigen.
The Best Dell Monitor for Your Needs