Recht auf Datenlöschung Art. 17 DSGVO - Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Zum 31.12.2022 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht sang- und klanglos ausgelaufen. Mein Respekt gilt all denjenigen, die dem massiven Druck Stand gehalten haben. Was allerdings die wenigsten wissen: Mit Auslaufen der Regelung steht Betroffenen, deren Daten auf Grundlage des § 20a IfSG erfasst und verarbeitet wurden, grundsätzlich ein Anspruch aus der DSGVO auf Löschung dieser Daten zu.
 
Dieser Anspruch kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gegen die Behörde bestehen, sofern letzterer entsprechende Daten – i.d.R. also, dass von einer betroffenen Person kein sog. „Immunitätsnachweis“ vorgelegt wurde – übermittelt und von dieser verarbeitet wurden.
 
Um diesen Anspruch geltend zu machen, können sich Betroffene zunächst selbst - in nachweisbarer Form z.B. per Fax / E-Mail / Einwurfeinschreiben - unter Fristsetzung von einem Monat an den Arbeitgeber (und ggf. an die Behörde) wenden. Hierzu reicht ein kurzer Text aus, wie z.B.:
 
„Sehr geehrte Damen und Herren,
 
zum 31.12.2022 ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a IfSG ausgelaufen. Im Zusammenhang mit dieser Regelung haben Sie personenbezogene Daten von mir verarbeitet.
 
Mit der Aufhebung des § 20a IfSG ist auch der Grund für die Verarbeitung meiner in diesem Zusammenhang bei Ihnen bestehenden personenbezogenen Daten (z.B. Vor-, Name, Adresse, Geburtsdatum, gültiger Nachweis nach § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG wurde vorgelegt (ja/nein), Impfstatus, Ablaufdatum eines Genesenennachweises bzw. ärztlichen Zeugnisses (Attest) über eine medizinische Kontraindikation etc.) weggefallen. Ich fordere Sie daher auf, alle mich betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie im Zusammenhang mit der Regelung des §20a IfSG verarbeitet haben, unverzüglich,
 
spätestens binnen einen Monats nach Zugang dieses Schreibens
 
zu löschen.
 
Sollten Sie meine diesbezüglichen personenbezogenen Daten noch weiteren Empfängern offengelegt haben, fordere ich Sie außerdem dazu auf, dass Sie diese Empfänger von der Löschung meiner o.g. Daten unterrichten.
 
Innerhalb derselben Frist von einem Monat ersuche Sie um Bestätigung, dass meine o.g. Daten bei Ihnen gelöscht wurden und dass die weiteren Empfänger meiner o.g. Daten von meinem Löschungsverlangen in Kenntnis gesetzt wurden.
 
Sollten Sie meinem Löschungsverlangen nicht entsprechen wollen, fordere ich Sie binnen o.g. Frist von einem Monat dazu auf, mir die gesetzliche Grundlage für Ihre Entscheidung mitzuteilen.
 
Wenn die Frist fruchtlos verstreicht, sehe ich mich gezwungen, umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, was von Ihnen zu tragende Kosten verursachen wird.
 
Mit freundlichen Grüßen“
 
Sollte der Arbeitgeber oder die Behörde dieser Aufforderung nicht nachkommen bzw. nicht fristgerecht antworten, können Betroffene zur Geltendmachung Ihrer Rechte einen Anwalt beauftragen.
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