Bayern hebt Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen auf - N-TV
Aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bleibt es dagegen weiterhin bei der FFP2-Maskenpflicht unter anderen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen - nach aktuellem Stand bis zum 7. April. Holetschek forderte die Bundesregierung allerdings auf, diese bundesrechtliche Maskenpflicht vor dem 7. April enden zu lassen, am besten ab Februar.
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