Forwarded from Friedemann Däblitz
Warum spricht Baerbock davon, dass wir einen Krieg gegen Russland kämpfen? Möchte man vorbereiten auf den „Verteidigungsfall“?

Der Verteidigungsfall hat insbesondere für das Inland machtrelevante Bedeutung. Allerdings gibt die Bundestagswebsite Entwarnung:

„Zum Beispiel darf die Bundesregierung die Steuerung der Polizei und Verwaltung nur übernehmen, „soweit es die Verhältnisse erfordern“ (Art. 115f Abs. 1). Die Kontrolle staatlichen Handelns durch das Bundesverfassungsgerichts darf nicht beeinträchtigt werden (Art. 115g). Regierung, Gesetzgeber und Gerichte sind auch im schlimmsten Fall außen- und verteidigungspolitischer Eskalation verpflichtet, die Grundrechte zu achten. Abgesehen von den Dienstverpflichtungen im Verteidigungsfall (Art. 12a) sind Modifizierungen des Grundrechtsschutzes für die allgemeine Bevölkerung nur punktuell zulässig: bei der Regelung von Entschädigungszahlungen für Enteignungen (Art. 115c Abs. 2 Nr. 1) sowie bei der Dauer vorläufiger Festnahmen (Art. 115 Abs. 2 Nr. 2).“ (1/2->2)
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