Warum spricht Baerbock davon, dass wir einen Krieg gegen Russland kämpfen? Möchte man vorbereiten auf den „Verteidigungsfall“?Der Verteidigungsfall hat insbesondere für das Inland machtrelevante Bedeutung. Allerdings gibt die Bundestagswebsite
Entwarnung:
„Zum Beispiel
darf die Bundesregierung die Steuerung der Polizei und Verwaltung nur
übernehmen, „soweit es die Verhältnisse erfordern“ (Art. 115f Abs. 1). Die Kontrolle staatlichen Handelns durch das
Bundesverfassungsgerichts
darf nicht beeinträchtigt werden (Art. 115g). Regierung, Gesetzgeber und Gerichte sind auch im schlimmsten Fall außen- und verteidigungspolitischer Eskalation
verpflichtet, die Grundrechte zu achten. Abgesehen von den Dienstverpflichtungen im Verteidigungsfall (Art. 12a) sind
Modifizierungen des Grundrechtsschutzes für die allgemeine Bevölkerung
nur punktuell zulässig: bei der Regelung von
Entschädigungszahlungen für Enteignungen (Art. 115c Abs. 2 Nr. 1) sowie bei der
Dauer vorläufiger Festnahmen (Art. 115 Abs. 2 Nr. 2).“ (1/2->
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