Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeits­schutzverordnung SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben
Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr. BMAS
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