Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben
Die Bundesregierung hat in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sogenannten Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
BMAS